Diese Bedingungen gelten für alle Webdesign-Projekte und damit verbundenen Leistungen von G-Design.Art. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots und die Zahlung der vereinbarten Vorkasse (bei Webdesign für die erste Projektphase, bei Grafik für den Gesamtauftrag) zustande.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen G-Design.Art und seinen Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von G-Design.Art Obertshausen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (B2B). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Als Privatperson (Verbraucher) haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Besonderer Hinweis: Bei Verträgen über die Erstellung individueller digitaler Inhalte (z. B. Webdesign, Grafik), die nach Ihren spezifischen Wünschen angefertigt werden, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, sobald wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme des Erlöschens des Widerrufsrechts mit der Ausführung begonnen haben. Mit der Zahlung der ersten Phase/Vorkasse gilt diese Zustimmung als erteilt.
G-Design.Art behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die rassistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgen oder gegen die ethischen Grundsätze des Anbieters verstoßen.
Leistungsumfang: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Grafik und Motion Design, sowie technische Wartungs- und Supportleistungen.. Die Leistungen umfassen ausdrücklich keine klassische Softwareentwicklung, Datenbankprogrammierung (Full-Stack) oder die Anbindung komplexer externer Systeme (z. B. ERP, Warenwirtschaft). Der Fokus liegt auf der visuellen Gestaltung und der technischen Umsetzung mittels Pagebuilder-Technologien wie Breakdance.
Vergütung & Preisgestaltung: Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen individuellen Angebot genannten Festpreis. Im Rahmen der Förderung von Selbstverwirklichungsprojekten behält sich G-Design.Art vor, für Privatpersonen (B2C) vergünstigte Konditionen einzuräumen. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist allein der im konkreten Angebot genannte Betrag.
Umsatzsteuer: Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer (Kleinunternehmerstatus).
Webdesign-Projekte: Die Umsetzung erfolgt in einem definierten Phasenmodell. Die Arbeiten an einer Phase beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang der jeweiligen Phasen-Vergütung (Vorkasse).
Grafik- & Einzelaufträge: Bei Leistungen wie Logo-Design oder Printprodukten erfolgt die Beauftragung in der Regel als Einzelauftrag. Auch hier gilt das Prinzip der Vorkasse: Die Arbeit beginnt nach Zahlungseingang des im Angebot genannten Gesamtbetrags.
Wartungsverträge: Bei dauerhaften Wartungs- oder Supportverträgen richtet sich die Vergütung nach der im jeweiligen Vertrag vereinbarten monatlichen oder quartalsweisen Pauschale. Diese ist jeweils im Voraus fällig.
Bereitstellung: Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Umsetzung notwendigen Unterlagen und Informationen spätestens 7 Werktage nach Vertragsabschluss bereitzustellen.
Umfang der Mitwirkung: Dies umfasst je nach Auftrag:
Webdesign: Texte, Bilder, Logos, rechtliche Angaben und technische Zugangsdaten.
Grafikdesign: Farbwünsche, Stil-Vorstellungen, Skizzen, Referenzbeispiele oder konkrete Design-Vorgaben.
Verzug: Erfolgt diese Bereitstellung nicht fristgerecht, wird das Projekt pausiert. Nach weiteren 3 Werktagen ohne Lieferung wird das Projekt „auf Eis gelegt“. In diesem Fall verfällt das reservierte Zeitfenster und ein neuer Termin muss je nach Kapazität vereinbart werden.
Webdesign: In jeder Projektphase sind zwei (2) Korrekturdurchgänge inklusive.
Grafikdesign: Bei reinen Grafikarbeiten (z. B. Logo, Flyer) ist ein (1) Korrekturdurchgang inklusive.
Definition: Ein Korrekturdurchgang umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu den Ergebnissen der jeweiligen Phase bzw. des Entwurfs.
Zusatzaufwand: Wünscht der Kunde nach Abschluss dieser Durchgänge weitere Änderungen oder die Neugestaltung bereits abgenommener Elemente, gilt dies als Zusatzauftrag. G-Design.Art erstellt hierfür ein separates Festpreis-Angebot basierend auf dem geschätzten Umfang.
Rechteübertragung: G-Design.Art räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein. Dieses Recht geht ausdrücklich erst mit der vollständigen Bezahlung (bei Webdesign: aller Projektphasen / bei Grafik: des Gesamtauftrags) sowie der finalen Abnahme auf den Kunden über.
Umfang (Web & Grafik):
Webdesign: Grafiken, Logos und Konzepte, die Teil des Webprojekts sind, dürfen erst nach vollständigem Abschluss von Phase 3 für Drittmedien (z. B. Print) genutzt werden.
Grafikdesign: Die Nutzung der Entwürfe für den vereinbarten Zweck ist erst nach finaler Abnahme und Vollzahlung gestattet.
Dateiformate & Arbeitsdateien: Gegenstand der Lieferung sind ausschließlich die für den Verwendungszweck finalisierten Dateien (z. B. PDF, JPG, PNG, WebP). Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. .ai, .indd, .psd) oder Quelldateien besteht nicht. Wünscht der Kunde die Aushändigung dieser Dateien, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.
Namensnennung: G-Design.Art ist berechtigt, im Footer der Website als Urheber genannt zu werden ("Design by G-Design.Art" inkl. Verlinkung). Der Verzicht auf diese Nennung kann durch eine Gebühr von 200,00 € abgelöst werden.
Referenzrecht: G-Design.Art hat das Recht, die Arbeitsergebnisse (Web oder Grafik) zu Eigenwerbezwecken (z. B. Portfolio, Social Media) zu nutzen. Möchte der Kunde diese Referenznutzung untersagen, ist hierfür eine Gebühr in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes zu entrichten. Bei Grafik-Einzelaufträgen beträgt diese Gebühr jedoch mindestens 250,00 €.
Verantwortlichkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder beauftragten Inhalte. Dies gilt insbesondere für:
Texte, Bilder und Fotografien.
Logos und Markennamen.
Spezifische Schriftarten (Fonts).
Farben und Farbkombinationen, sofern diese markenrechtlich geschützt sein könnten.
Keine Prüfungspflicht: G-Design.Art führt keine rechtliche Prüfung (z. B. Markenrecherche oder Urheberrechtsprüfung) der Inhalte oder der finalen Designs durch.
Freistellung: Der Kunde stellt G-Design.Art von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Rechtstexte & DSGVO: Die Erstellung, rechtliche Prüfung und Einpflege von rechtlich notwendigen Dokumenten (insb. Impressum, Datenschutzerklärung) sowie die rechtssichere Konfiguration von Consent-Tools (Cookie-Banner) sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen von G-Design.Art. G-Design.Art erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Texte und Einstellungen selbst bereitzustellen oder durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Eine Haftung für Abmahnungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Rechtsdokumente oder DSGVO-Einstellungen ist ausgeschlossen.
Freiwillige Bereitstellung: Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Lizenzen für Drittsoftware (z. B. WordPress-Plugins, Pagebuilder wie Breakdance oder Animations-Tools wie Motion Page) zur Verfügung, geschieht dies als freiwillige Leistung. Ein dauerhafter Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser Agentur-Lizenzen über den Zeitraum der aktiven Zusammenarbeit hinaus besteht nicht.
Kein Support-Anspruch: Mit der Lizenzbereitstellung ist kein Anspruch auf kostenlose Support-Leistungen, Fehlerbehebung oder manuelle Updates nach Projektabschluss (Phase 3) verbunden. Der Kunde ist nach Übergabe selbst für die Überwachung der Aktualität verantwortlich, sofern kein separater Wartungsvertrag besteht.
Änderungen durch Dritte: Sollte ein Software-Hersteller die Lizenzbedingungen ändern, das Produkt einstellen oder die technische Basis (z. B. Core Builder Engine) transformieren, besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch, wenn Software vom Auftragnehmer in Raten erworben wird; der Kunde hat keinen Anspruch auf Fortführung der Lizenz durch den Auftragnehmer, falls dieser die Zahlungen oder das Abonnement einstellt.
Betriebspause & Geschäftsaufgabe: Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bereitstellung von Agentur-Lizenzen im Falle einer vorübergehenden Betriebspause (z. B. zur beruflichen Weiterbildung) oder der endgültigen Geschäftsaufgabe einzustellen. In diesem Fall wird der Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen informiert und ist selbst für die Beschaffung eigener Lizenzen verantwortlich, um die Funktionalität (insb. bei Motion-Designs) und Sicherheit der Website zu gewährleisten.
Haftungsausschluss: Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder Datenverlust, die daraus resultieren, dass Lizenzen nach Beendigung der Zusammenarbeit, in Pausenzeiten oder nach Geschäftsaufgabe nicht erneuert, durch den Kunden falsch konfiguriert oder aufgrund technischer Updates inkompatibel werden.
Webdesign-Projekte: Ein Abbruch ist nach jeder abgeschlossenen und abgenommenen Phase möglich. Ein Abbruch innerhalb einer bereits laufenden und bezahlten Phase führt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung der Vorkasse.
Grafik- & Einzelaufträge: Nach Erhalt des ersten Entwurfs/Mockups kann der Kunde den Auftrag abbrechen. In diesem Fall werden 50 % der gezahlten Summe zurückerstattet; die restlichen 50 % verbleiben als Aufwandsentschädigung bei G-Design.Art.
Sobald der Kunde das Mockup/Konzept abgenommen hat und G-Design.Art mit der finalen Ausarbeitung beginnt, ist eine Rückerstattung (auch anteilig) ausgeschlossen.
Ergebnisse bei Abbruch: Bei einem Abbruch innerhalb einer laufenden Phase (Web) oder vor Fertigstellung (Grafik) besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Zwischenständen oder offenen Arbeitsdateien. Bereits vollständig abgeschlossene und bezahlte Phasen beim Webdesign sind hiervon ausgenommen.
Kündigung von Wartungsverträgen
Für Unternehmer (B2B): Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
Für Verbraucher (B2C): Wartungsverträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit (3 Monate) auf unbestimmte Zeit und sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigbar.
Prüfungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse (Website oder Grafik) unmittelbar nach Übergabe bzw. vor der finalen Abnahme umfassend auf Richtigkeit (z. B. Rechtschreibung, Farben, Funktionen) zu prüfen.
Webdesign (Kulanzfrist): Die Abnahme der Website gilt als erfolgt, sobald der Kunde die Website produktiv nutzt (z. B. durch offizielle Veröffentlichung/Launch) oder wenn innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Liveschaltung bzw. Bereitstellung der Ergebnisse keine schriftliche Mängelrüge erfolgt. Mängel, die innerhalb dieser Frist gemeldet werden, werden kostenfrei behoben. Nach Ablauf dieser Frist oder bei produktiver Nutzung gilt jede weitere Änderung oder Fehlerbehebung als kostenpflichtiger Support.
Grafikdesign: Mit der finalen Abnahme und Übergabe der druckreifen bzw. digitalen Dateien gilt der Auftrag als vollständig und mangelfrei erfüllt. Es besteht keine nachträgliche Gewährleistung auf Designentscheidungen oder Inhalte. Jede spätere Änderung wird als neuer Zusatzauftrag berechnet.
Gesetzliche Gewährleistungsfristen: Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Unternehmer (B2B) wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Abnahme begrenzt. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme im Code oder Design vorhanden waren.
Ausschluss bei externen Einflüssen: Die Gewährleistung erlischt für Funktionsstörungen oder Fehler, die nach der Abnahme durch äußere Einflüsse entstehen. Dies umfasst insbesondere:
Updates des Content-Management-Systems (z. B. WordPress Core-Updates).
Updates oder Inkompatibilitäten von Dritt-Plugins oder Themes.
Manuelle Änderungen am Code oder den Einstellungen durch den Kunden oder Dritte.
Browser-Updates oder Änderungen an technischen Standards von Drittanbietern.